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Durchsetzung

Seit Jahren erfolgreiche steuerliche Durchsetzungsberatung

Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Chancen und die Risiken verlässlich einzuschätzen und Ihr Recht vor Finanzbehörden dann auch durchzusetzen

Seit Jahren klären wir erfolgreich steuerliche Sachverhalte außergerichtlich und auch vor Finanzgerichten und verteidigen engagiert die Rechte unserer Mandanten in Veranlagungsverfahren und bei Betriebsprüfungen, Erhebungsverfahren (Stundung und Vollstreckung) und Rechtsbehelfsverfahren.

In allen steuerrechtlichen Fragen und bei schwierigen Sachverhalten übernehmen wir Ihre Vertretung mit diesen Leistungen:

  • umfassende Beratung im Vorfeld (Gestaltungsberatung) und bei bereits vollendeten Sachverhalten
  • Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Finanzbehörden
  • außergerichtliche Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzämtern
  • Begleitung bei der Durchführung von „strafbefreienden Selbstanzeigen“
  • Betreuung und Vertretung bei steuerlichen Betriebsprüfungen und erforderlichenfalls auch bei Steuerfahndungen
  • Verteidigung in steuerstrafrechtlichen (Ermittlungs-)Verfahren
  • Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

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