Prozesse erkennen und optimiert gestalten steht am Anfang unserer betriebswirtschaftlichen Beratung. Wir analysieren jeden Monat jede betriebswirtschaftliche Auswertung und geben Ihnen dann die sich daraus ergebenden Hinweise und Handlungsempfehlungen.
In Phasen der Unternehmensgründung, in Krisensituationen oder der Änderung der Gesellschafterstrukturen sind wir der Partner an Ihrer Seite. Bei der Vorbereitung / Gestaltung Ihrer vorweggenommenen Erbfolge, bei der Aufnahme neuer Gesellschafter (Beteiligungsfinanzierung) oder auch beim Austritt von Gesellschaftern gegen Abfindung (Bewertung von Auseinandersetzungsansprüchen) sowie der jeweils am besten geeigneten rechtlichen Gestaltung (Rechtsformwahl), stehen wir Ihnen in Kooperation mit Rechtsanwälten kompetent zur Verfügung.
Auch Fragen der Unternehmensnachfolge und Unternehmensbewertungen gehören zu unserem Beratungsspektrum. Hierzu gehört ggf. auch die Aufstellung von „Totalgewinnprognosen“, wenn Verluste aus einer Nebeneinkunftsart auf dem Prüfstand stehen und das Finanzamt diese Verluste wegen „Liebhaberei“ nicht (mehr) anerkennen will.