Seit Jahren erfolgreiche steuerliche Durchsetzungsberatung
Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Chancen und die Risiken verlässlich einzuschätzen und Ihr Recht vor Finanzbehörden dann auch durchzusetzen.
Rechtsfragen an denen wir maßgeblich mitgewirkt haben
Änderung von Steuerbescheiden
Neue Tatsachen i.s.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S.d. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO (Bundesfinanzhof Urteil vom 8.7.2015, VI R 51/14)
Vorfristige Anforderungen von Steuererklärungen rechtswidrig (Rechtslage bis 31.12.2017)
Nicht selten werden von den Finanzämtern Steuererklärungen nach dem 31.05. des Folgejahrs, jedoch vor dem 31.12. des Folgejahrs = vorfristig angefordert.