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ordnungsgemäße Abrechnung, Betriebsprüfung, Geschäftsessen abrechnen

Häufige Fragen

Steuerberatungsfragen

Die meisten Fragen an einen Steuerberater betreffen die Themen Steuer, Steuererklärung und Fristen, Rechnungs­legung, Buch­haltung, Wirt­schaftsprüfung, Unter­nehmensberatung, Erb­schafts­steuer, Einkommen­steuer­erklärung, Lohnsteuer, Schenkungs­steuer, Einkommen­steuer, Umsatz­steuer oder Körperschaftsteuer. Unsere Mitarbeiter sind Steuer­berater, Wirtschaftsprüfer, Steuer­fach­angestellte, Buchhalter, Lohn­buch­halter und Bilanz­buchhalter. 

Haupttätigkeitsfelder sind die Finanzbuchhaltung, Lohn­buch­haltung und das Erstellen von Jahresabschlüssen. Neben der Bilanzierung stellt unser Steuer­büro Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen auf und erstellt Ihre Gewinnermittlung.

Sie erhalten von uns praktische Steuertipps und lernen, wie Sie sinnvoll Steuern sparen können. Mit unserem Know-How im Steuerrecht brauchen Sie vor der nächsten Steuerprüfung oder Betriebsprüfung keine Sorgen zu haben. 

Wenn Sie wissen möchten, was ein Steuerberater kostet, rufen Sie uns an. Wir arbeiten nach der Steuer­beratergebührenordnung. Unsere Steuerkanzlei freut sich auf Sie!

Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer bei Handwerkerleistungen

Werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Anspruch genommen vermindert sich die tarifliche Einkommen­steuer auf Antrag um 20 % der in Rechnung gestellten und über­wiesenen Auszahlungen des Steuer­pflichtigen, höchstens jedoch um € 1.200 p.a. Dies erfolgt zu bestimm­ten Bedingungen.

BFH ermöglicht höheren Abzug außergewöhnlicher Belastungen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Be­last­ungen (z.B. Krankheits­kosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können.

Anerkennung des „häuslichen Arbeitszimmers“ eines Selbständigen

Ein Selbstständiger kann ausnahmsweise ein häusliches Arbeitszimmer beschränkt als Betriebsausgabe geltend machen, wenn die Betriebsräume nicht oder nur eingeschränkt für bestimmte Arbeiten geeignet sind.

Betriebsausgabenabzug: Was gilt für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen rund um den Jahreswechsel

Bei einer Einnahmen­überschuss­rechnung (EÜR) sind die Ein­nah­men inner­halb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuer­pflichtigen zugeflossen sind.

Dementsprechend sind die Aus­gaben grundsätzlich für das Kalen­derjahr abzusetzen, in dem sie ge­leistet worden sind.

Häusliches Arbeitszimmer: Höchstbetrag von € 1.250 gilt pro Person

Wird ein häusliches Arbeitszimmer für berufliche oder betriebliche Zwecke von mehreren Steuerpflichtigen gemeinsam genutzt, darf jeder die von ihm getragenen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von jeweils € 1.250 steuerlich geltend machen (2 x € 1.250).

Zusammenveranlagung bei langjähriger räumlicher Trennung

Auch langjährig räumlich getrennte Eheleute können zusammen veranlagt werden.

Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen... 

Übernahme der Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde nicht abziehbar

Die häufig / fast allgemein übliche Übernahme der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG (von 30%) für ein Geschenk unterliegt als weiteres Geschenk bzw. Erhöhung des zugewendeten Werts dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Betrag von € 35,00 übersteigt.

Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich steuerlich nicht absetzbar. Etwas anderes gilt dann, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer

Die Mitglieder einer Handwerks­kammer haben nach der Beitrags­ordnung einen Grund- und einen Zusatzbeitrag abzuführen. Der Zusatzbeitrag ermittelt sich auf der Grundlage der Gewerbeerträge der letzten drei Jahre.

IDW S 11: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenz­eröffnungsgründen

Die Insolvenzordnung sieht als Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO) vor. Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist in den Fällen des § 15 a InsO von den Verantwortlichen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich zu beantragen.

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Häufige Buchhaltungsfragen

Die ordnungsgemäße Rechnung

Gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gilt, dass keine Buchung ohne Beleg zu erfolgen hat. Einer der häufigsten Belege ist die „Rechnung“.

Für ein Unternehmen bildet dieses Dokument häufig auch die Grundlage für den Vorsteuerabzug. Damit Rechnungen vom Finanzamt anerkannt werden, müssen diese Dokumente einige Pflichtangaben enthalten. Diese Angaben werden im Umsatzsteuergesetz geregelt und im Folgenden aufgeführt.

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